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Kurse

Ortsgruppenjugendtag 2025 (Nr.: 2025-06-21)

mit Ausdauerschwimmen
Status
zahlreiche freie Plätze vorhanden
Zielgruppe

-    Mitglieder*innen der Ortsgruppenjugend
-    Bezirksjugendvorstand
-    Ortsgruppenvorstand
-    Interessierte

Voraussetzungen
(einzureichen bis 21.06.2025)
  • Mindestalter 6 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • Anerkennung der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen nebst Ausführungsbestimmungen
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Deutsches Schwimmabzeichen Silber (122) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
Inhalt

Von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr bieten wir Euch die Möglichkeit am Ausdauerschwimmen teilzunehmen.

Diejenigen von Euch, die bereits an diesem Tag am Wettkampftraining teilnehmen, müssen sich bitte trotzdem anmelden und sich für BRONZE, SILBER oder GOLD entscheiden, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Das Ausdauerschwimmen gilt als absolviert, wenn die geforderte Zeit (60, 90, oder 120min) ununterbrochen geschwommen worden ist. Der Schwimmstil ist frei auszuwählen.

Im Anschluss werden wir gemeinsam um 14:00 Uhr im DLRG Jugendheim Pizza essen und den Ortsgruppenjugendtag abhalten.

Dort erhaltet ihr Eure Stoffabzeichen und Urkunden zum Ausdauerschwimmen.

Ziele

Vorgesehene Tagesordnung:

1. Begrüßung


2. Regularien
2.1. Benennung eines Protokollführers
2.2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
2.3. Feststellung der Anwesenheit / Stimmberechtigung / Feststellung der
Beschlussfähigkeit
2.4. Verlesen des letzten Protokolls
2.5. Festlegung der Tagesordnung


3. Berichte
3.1. Bericht des Ortsgruppenjugendvorsitzenden
3.2. Bericht des Ortsgruppenjugendschatzmeisters
3.3. ggf. weitere Berichte


4. Entlastung
4.1. Ortsgruppenugendschatzmeister/-in
4.2. Ortsgruppenjugendvorstand


5. Kenntnis-/Bekanntgabe der zugrundeliegenden Jugendordnung


6. Wahlen zum Jugendvorstand
6.1. Bestellung / Ernennung eines Wahlausschusses
6.2. Ortsgruppenjugendvorsitzende/-r
6.3. bis zu zwei stellvertretende Ortsgruppenjugendvorsitzende
6.4. Ortsgruppenugendschatzmeister/-in
6.5. bis zu fünf weitere Ortsgruppenjugendvorstandsmitglieder
6.6. Delegierte zum Bezirksjugendtag


7. Grußworte


8. Anträge


9. Anregungen, Bedenken, Termine und Wünsche


10. Schlussworte

Veranstalter
Jugendteam
Verwalter
Tanja Krahl (Kontakt)
Leitung
Tanja Krahl
Veranstaltungsort
DLRG Jugendheim, Am Stadion 1, 46446 Emmerich am Rhein
Termine
2 Termine insgesamt
21.06.25 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr - Freizeitbad Embricana
21.06.25 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - DLRG Jugendheim

Adresse(n):
Freizeitbad Embricana: 46446 Emmerich am Rhein, Nollenburger Weg 34
DLRG Jugendheim: 46446 Emmerich am Rhein, Am Stadion 1
Meldeschluss
19.06.2025 23:59
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen der Ebene Ortsgruppe zugelassen
  • Ortsgruppe Emmerich e.V.
Gebühren
kostenlos
Mitzubringen sind

Ausdauerschwimmen:

- Trainingsmarke! (Wettkampfteilnehmende sind davon ausgeschlossen)

- (einteilige) Schwimmbekleidung

- Handtuch und Seife

- ggfs. Badekappe

- ggfs. Badeschuhe

- ggfs. Haarband/-gummi

- ggfs. Schwimmbrille

- ggfs. Wechselbekleidung

Bitte bringt keine elektronischen Geräte, wie bspw. Smartphones, mit zum Wettkampftraining und denkt an 0,50€ oder 1,00€ für den Spind.

 

Ortsgruppenjugendtag:

- DLRG Bekleidung Eurer Wahl (denkt daran, es wird fotografiert)

- Hunger! :-)

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Alle Mitglieder der Ortsgruppenjugend im Alter von 10 bis einschließlich 26 Jahren sind, nach Landesjugendordnung (LJO) § 1, Absatz 1, stimmberechtigt.

Alle Mitglieder der Ortsgruppenjugend ab 16 Jahren, ohne Altersbegrenzung nach oben, können, nach LJO § 1a, Absatz 2, in Ämter gewählt werden.

Die gewählten Mitglieder des Jugendvorstandes haben in dieser Funktion für die Wahl des neuen Jugendvorstandes kein Wahlrecht (nach LJO § 1a, Absatz 1, Satz 2).

Die vom (Erwachsenen-) Vorstand entsandten zwei Vertreter haben in ihrer Funktion für die Wahl des neuen Jugendvorstandes Wahlrecht (nach LJO § 1a, Absatz 1).

Anträge müssen bis einschließlich zum 15.06.2025 schriftlich bei den Ortsgruppenjugendvorsitzenden der Gliederung eingegangen sein (nach LJO §17, Absatz 5, Satz 3 bzw. LJO § 14 Absatz 5 Satz 3).

Eingegangene Anträge können ab dem 20.06.2025 angefordert bzw. eingesehen werden.

Das Protokoll des vorherigen Ortsgruppenjugendtages vom 24. August 2024 wird auf schriftliche Anfrage an die Ortsgruppenjugendvorsitzenden zugesandt.

Dokumente

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